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Wir vertreten Sie in allen Belangen rund um das Arbeitsrecht. Die Kanzlei Reimann & Partner arbeitet effizient & schnell für Mandaten, was insbesondere in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von entscheidendem Vorteil sein kann.
Anwalt Arbeitsrecht Potsdam | Wir sind für Sie da!
Wir, die Kanzlei Reimann & Partner, sind eine im Herzen Potsdams gelegene Anwaltskanzlei, die sich unter anderem auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat.
Wir vertreten Sie in allen Belangen rund um das Arbeitsrecht und stehen Ihnen effizient, schnell und empathisch zur Seite, was insbesondere in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von entscheidendem Vorteil sein kann.
Wir übernehmen für Sie die Bearbeitung der erforderlichen Unterlagen, unterstützen Sie vorbereitend und begleiten Sie im Falle einer Eskalation. Schnell, unkompliziert und vor Ort in Potsdam.
Wir lösen Ihr Anliegen möglichst außergerichtlich. Außerdem übernehmen wir die gesamte Kommunikation.
Im Klagefall setzen wir Ihre Ansprüche bundesweit, gerichtlich durch.
Es gibt Änderungen oder Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte! Das Arbeitsrecht ist komplex, so dass die rechtliche Beratung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch einen Anwalt oft unumgänglich sind.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine telefonische Beratung oder persönlich in unserer Kanzlei in Potsdam, damit wir Ihre Fragen klären können.
Die Begründung und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses ist ein einschneidendes Ereignis, das mit vielen Rechten und Pflichten verbunden ist.
Der Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages ist sehr emotional und zumeist mit Sorgen verbunden. Gerade in dieser Situation gilt es, keine Zeit zu verlieren. Sie können sich gegen eine Kündigung nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigungserklärung verteidigen und verbunden damit sind auch weitere Ansprüche wie das Ausstellen eines Zeugnisses, Urlaubsansprüche und gegebenenfalls Schadensersatz in Form von Abfindungszahlungen für den Verlust des Arbeitsplatzes. Kündigungen können aufgrund einer Vielzahl von Gründen unwirksam sein, die auf den ersten Blick vielleicht gar nicht offensichtlich oder erfolgsversprechend erscheinen. So ist zum Beispiel zu prüfen, ob die Kündigung wirksam unterschrieben wurde, ob Kündigungsfristen eingehalten wurden und Ihnen die Kündigung überhaupt rechtswirksam zugegangen ist. Wir stehen als kompetenter Ansprechpartner an Ihrer Seite und nehmen Ihnen die rechtliche Arbeit ab. Zögern Sie nicht, unserer Hilfe in Anspruch zu nehmen, wir beraten Sie gerne!
Auch Ausbildungsverhältnisse sind ein sehr sensibles Thema. und oftmals wissen Arbeitgeber nicht, dass sie ihren Auszubildenden gegenüber besondere Verpflichtungen haben. Rufen Sie bei Fragen an!
Es ist kein Geheimnis, dass Arbeitgeber oftmals einen schwereren Stand vor den Arbeitsgerichten haben. Dies ist aus unserer Sicht in vielen Fällen unberechtigt und liegt zumeist an Verfahrens- oder Formfehlern, die Arbeitgeber aus Unwissenheit im Zusammenhang mit der Begründung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen machen. Tatsächlich gilt: lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie erhebliche Summen in Abfindungszahlungen investieren müssen oder sogar Kündigungstatbestände aufgrund von Formfehlern verwirken.
Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen ein Facility-Management, mit welchem Sie möglichst rechtssicher Arbeitsverhältnisse und Ausbildungsverhältnisse begründen, durchführen und beenden. Wir prüfen abmahnfähige Sachverhalte und Kündigungstatbestände. Steuersparmodelle wie zum Beispiel die Übernahme von Kita-Beiträgen und Vouchers kommen sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern zugute. Wir kümmern uns um Mindestlohnansprüche, Arbeitsschutzvorschriften, Befristungen von Arbeitsverträgen, gewerberechtliche Belange und vielem mehr. Sollten Sie mit einer Kündigungsschutzklage konfrontiert sein, vertreten wir Sie kompetent und professionell vor Gericht. Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner und von A-Z mit Ihren Interessen vertraut.
Sie sind der Experte auf Ihrem Fachgebiet – wir erledigen Ihre arbeitsrechtlichen Belange.
Die Begründung und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses ist ein einschneidendes Ereignis, das mit vielen Rechten und Pflichten verbunden ist.
Der Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages ist sehr emotional und zumeist mit Sorgen verbunden. Gerade in dieser Situation gilt es, keine Zeit zu verlieren. Sie können sich gegen eine Kündigung nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigungserklärung verteidigen. Verbunden damit sind auch weitere Ansprüche wie das Ausstellen eines Zeugnisses, Urlaubsansprüche und gegebenenfalls Schadensersatz in Form von Abfindungszahlungen für den Verlust des Arbeitsplatzes. Kündigungen können aufgrund einer Vielzahl von Gründen unwirksam sein, die auf den ersten Blick vielleicht gar nicht offensichtlich oder erfolgsversprechend erscheinen. So ist zum Beispiel zu prüfen, ob die Kündigung wirksam unterschrieben wurde, ob Kündigungsfristen eingehalten wurden und Ihnen die Kündigung überhaupt rechtswirksam zugegangen ist. Wir stehen als kompetenter Ansprechpartner an Ihrer Seite und nehmen Ihnen die rechtliche Arbeit ab. Zögern Sie nicht, unserer Hilfe in Anspruch zu nehmen, wir beraten Sie gerne!
Auch Ausbildungsverhältnisse sind ein sehr sensibles Thema. Oftmals wissen Arbeitgeber nicht, dass sie ihren Auszubildenden gegenüber besondere Verpflichtungen haben. Rufen Sie bei Fragen an!
Es ist kein Geheimnis, dass Arbeitgeber oftmals einen schwereren Stand vor den Arbeitsgerichten haben. Dies ist aus unserer Sicht in vielen Fällen unberechtigt und liegt zumeist an Verfahrens- oder Formfehlern, die Arbeitgeber aus Unwissenheit im Zusammenhang mit der Begründung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen machen. Tatsächlich gilt: lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie erhebliche Summen in Abfindungszahlungen investieren müssen oder sogar Kündigungstatbestände aufgrund von Formfehlern verwirken.
Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen ein Facility-Management, mit welchem Sie möglichst rechtssicher Arbeitsverhältnisse und Ausbildungsverhältnisse begründen, durchführen und beenden. Wir prüfen abmahnfähige Sachverhalte und Kündigungstatbestände. Steuersparmodelle wie zum Beispiel die Übernahme von Kita-Beiträgen und Vouchers kommen sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern zugute. Wir kümmern uns um Mindestlohnansprüche, Arbeitsschutzvorschriften, Befristungen von Arbeitsverträgen, gewerberechtliche Belange und vielem mehr. Sollten Sie mit einer Kündigungsschutzklage konfrontiert sein, vertreten wir Sie kompetent und professionell vor Gericht. Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner und von A-Z mit Ihren Interessen vertraut.
Sie sind der Experte auf Ihrem Fachgebiet – wir erledigen Ihre arbeitsrechtlichen Belange.